Herzlich willkommen auf der Fuyuzakura Con! Um allen Besuchern, Ausstellern und Mitwirkenden ein sicheres und schönes Erlebnis zu ermöglichen, gilt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände der Willy-Brandt-Halle die folgende Hausordnung.

Du kannst unsere offizielle Hausordnung als PDF-Dokument herunterladen. Antworten auf weitere häufige Fragen findest du außerdem in unserem FAQ-Bereich.

Hausordnung Fuyuzakura Con Waffencheck

§ 1 Geltungsbereich der Hausordnung, Hausrecht & Rangfolge

1. Diese Hausordnung gilt für alle Besucher, Aussteller, Künstler, Showacts, Helfer und sonstigen Personen auf dem gesamten Gelände der Willy-Brandt-Halle Mühlheim am Main (inkl. Foyer, Hallen, Bühnen-, Backstage-, Sanitär- und Außenbereiche).

2. Neben dem Personal der Willy-Brandt-Halle (WBH) üben das Organisationsteam sowie das Ordnungspersonal des Sakura no Yume e.V. das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.

3. Rangfolge der Regelungen: Diese Hausordnung basiert auf den Grundlagen der allgemeinen Hausordnung der Willy-Brandt-Halle. Soweit die nachfolgenden Sonderregelungen für die Fuyuzakura Con spezifischere oder strengere Bestimmungen enthalten, gehen die Regelungen dieser Con-Hausordnung den allgemeinen Bestimmungen der WBH vor.

§ 2 Zutritt & Kontrollen laut Hausordnung

1. Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Ticket) oder einem offiziellen Ausstellerausweis gestattet. Die Karte/der Ausweis ist auf Verlangen dem Ordnungspersonal jederzeit vorzuzeigen.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, am Einlass sowie auf dem Gelände Sicht- und Taschenkontrollen durchzuführen.

3. Personen, die unter starkem Alkoholeinfluss oder dem Einfluss illegaler Rauschmittel stehen, wird der Zutritt verwehrt bzw. sie werden des Geländes verwiesen.

§ 3 Jugendschutz (JuSchG) & FSK-18-Regeln

1. Minderjährige: Kinder unter 14 Jahren erhalten nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson Zutritt. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung besuchen.

2. FSK-18 / USK-18 an Ständen: Gewerbliche Händler und Künstler sind verpflichtet, jugendschutzrelevante Inhalte (z. B. Hentai, Doujinshi mit expliziten Darstellungen, Indizierte Medien) so zu platzieren und abzudecken, dass sie für Minderjährige weder einsehbar noch zugänglich sind.

§ 4 Cosplay, Bekleidung & Pflicht-Waffencheck

1. Pflicht-Waffencheck: Sämtliche mitgebrachten Requisiten, Waffenattrappen und Groß-Accessoires müssen vor dem Betreten der Halle am ausgewiesenen Waffencheck vorgezeigt werden. Geprüfte Gegenstände werden mit einer entsprechenden Markierung versehen.

2. Strikt verbotene Gegenstände (Kein Zutritt):

  • Echte Schusswaffen, Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen sowie unbrauchbar gemachte echte Schusswaffen.
  • Sämtliche SoftAir-, Gotcha-, Paintball- und Erbs-Pistolen (unabhängig von der Joule-Zahl).
  • Scharfe, geschliffene oder spitze Hieb- und Stichwaffen aus Metall (z. B. Schwerter, Messer, Katanas, Bajonette).
  • Verbotene Waffen nach dem Waffengesetz (Anlage 2 WaffG, z. B. Wurfsterne, Schlagringe, Nunchakus, Totschläger) sowie das öffentliche Führen von Anscheinswaffen (§ 42a WaffG) außerhalb des Geländes.
  • Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Explosivstoffe, offenes Feuer, Kerzen und ungenehmigte Nebelmaschinen.

3. Bekleidung & Sittenkodex: Intimbereiche (Brust, Genitalien, Gesäß) müssen stets ausreichend mit blickdichtem Stoff bedeckt sein. Obszöne Gesten oder Aufschriften sind untersagt.

4. Verbot verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB): Das Tragen, Zeigen oder Verkaufen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen (insbesondere Manji-Symbole / Swastika, Hakenkreuze, SS-Runen) ist auf dem gesamten Gelände strikt verboten. Dies gilt unabhängig vom popkulturellen Kontext. Verstöße führen zur sofortigen Anzeige.

5. Aktionen in der Halle: Showkämpfe, Renneinlagen oder dynamische Kampfpochen sind in den Publikumsbereichen, Fluren und Treppenaufgängen zur Vermeidung von Unfällen untersagt.

§ 5 Brandschutz & Fluchtwege in der Hausordnung

1. Sämtliche Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Treppenräume und Feuerlöscheinrichtungen sind jederzeit absolut freizuhalten. Das Sitzen oder Lagern in Fluchtwegen ist untersagt.

2. Dekoration & Stände: Sämtliche von Händlern, Künstlern oder Ausstellern eingebrachten Dekorationsmaterialien, Rückwände und Tischdecken müssen mindestens schwer entflammbar sein (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) und dürfen Fluchtwege nicht einengen.

§ 6 Regelung für Tiere in der Hausordnung

Für Besucherinnen und Besucher ist das Mitbringen von Haustieren in die Halle nicht gestattet. Ausgenommen von dieser Regelung sind offiziell gekennzeichnete Assistenzhunde sowie genehmigte Dienst- und Teamtiere des Organisationsteams.

§ 7 Foto-, Video- & Medienrechte (KUG)

1. Auf dem Gelände werden durch den Veranstalter sowie akkreditierte Pressevertreter Foto- und Videoaufnahmen zur Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit angefertigt (§§ 22, 23 Kunsturhebergesetz – KUG).

2. Das Fotografieren und Filmen in Sanitärräumen, Umkleidekabinen, im Sanitätsraum sowie in ausgewiesenen Rückzugs- und Ruhebereichen ist strengstens untersagt.

§ 8 Garderobe & Haftungsausschluss

1. Die vor Ort angebotene Garderobe wird betreut betrieben. Der Sakura no Yume e.V. sowie die Halle übernehmen keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von abgegebenen oder mitgebrachten Gegenständen, Kleidungsstücken, Requisiten oder Wertsachen.

2. Für schuldhaft verursachte Sach- oder Personenschäden haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Durchsetzung der Hausordnung & Hausverbot

Verstöße gegen diese Hausordnung oder Anweisungen des Sicherheitspersonals können den sofortigen Entzug der Eintrittskarte/des Ausweises, den Ausschluss von der Veranstaltung sowie die Verhängung eines Hausverbots zur Folge haben. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.