Ein aufwendiges Kostüm kommt selten ohne die passenden Accessoires oder Requisiten aus. Um Unfällen vorzubeugen und Verletzungen zu verhindern, sieht das deutsche Waffengesetz (WaffG) strenge Richtlinien vor. Damit unsere Veranstaltung für alle sicher bleibt, findest du auf dieser Seite unsere offiziellen Cosplay- und Waffenregeln.

Aus Sicherheitsgründen führen wir bei jedem Einlass in die Willy-Brandt-Halle einen verpflichtenden Waffencheck durch. Der Sakura no Yume e.V. übt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Hausrecht aus.

Waffencheck Fuyuzakura

Part 1: Allgemeine Cosplay- und Waffenregeln

Beim Tragen deines Kostüms auf dem Veranstaltungsgelände bitten wir dich, folgende Punkte strikt zu beachten:

  • Sittenkodex: Intimbereiche müssen stets ausreichend von Kleidung oder blickdichtem Stoff bedeckt sein. Obszöne Gesten, diskriminierende Aufschriften oder anstößige Handlungen sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Bei Verstößen droht der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung.
  • Keine Showkämpfe & Posen im Getümmel: Das Ziehen von Waffenattrappen sowie jegliche Art von Showkämpfen oder dynamischen Posen in den Publikumsbereichen, Treppenaufgängen und Gängen sind aus Sicherheitsgründen untersagt. Nachgestellte Kämpfe sind nur im Rahmen von Fotosequenzen ohne Gefährdung Dritter gestattet.
  • Sicherheit bei Anreise & Öffentlichkeit (§ 42a WaffG): Wir übernehmen keine Verantwortung für kostümierte Besucher außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das öffentliche Führen von Anscheinswaffen (realistisch aussehenden Waffenattrappen) nach § 42a WaffG im öffentlichen Raum streng verboten ist. Reiste bitte in Alltagskleidung an, transportiert Requisiten in verschlossenen Behältnissen (z. B. Taschen, Koffer) und zieht euch erst vor Ort um.
  • Verbot verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB): Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – insbesondere des Manji-Symbols (Swastika / Hakenkreuz) sowie jeglicher Abwandlungen davon – auf Cosplays, Requisiten, Aufnähern und Fanarts ist auf dem gesamten Gelände strikt verboten. Dies gilt unabhängig vom popkulturellen oder religiösen Kontext. Bei Zuwiderhandlung erfolgt die sofortige Erstattung einer Strafanzeige.

Part 2: Waffencheck gemäß unserer Cosplay- und Waffenregeln

Unser Sicherheitsteam unterscheidet am Einlass strikt zwischen vier Kategorien. Im Zweifel haben das Sicherheitspersonal, das Hallenteam und die Orga-Leitung des Sakura no Yume e.V. das letzte Wort. Weitere Details zum allgemeinen Ablauf findest du auch in unserem FAQ-Bereich.

1. Verbotene Gegenstände (Strikter Hallen-Ausschluss)

Diese Gegenstände dürfen unter keinen Umständen auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Der Besitz eines Waffenscheins, einer Erlaubnis oder einer Deaktivierungsbescheinigung spielt hierbei keine Rolle.

  • Echte Schusswaffen & Anscheinswaffen: Scharfe Schusswaffen, Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen, Deaktivierte/Unbrauchbar gemachte Echte-Waffen sowie sämtliche SoftAir-, Gotcha- oder Paintball-Waffen (unabhängig von der Mündungsenergie/Joule-Zahl).
  • Munition & Sprengstoff: Echte Munition, Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Böller, Rauchpulver und Explosivstoffe jeglicher Art.
  • Scharfe Hieb- und Stichwaffen: Schwerter, Katanas, Macheten, Messer, Dolche oder Bajonette mit scharfen oder geschliffenen Metallklingen sowie Metallspitzen.
  • Verbotene Waffen nach WaffG (Anlage 2): Wurfsterne (Shuriken), Schlagringe, Totschläger, Strikte Würgewaffen (Nunchakus), Stahlruten, Taser/Elektroschockgeräte sowie Würgestöcke.

2. Beanstandete Requisiten (Einbehaltung am Waffencheck)

Diese Gegenstände dürfen nicht im normalen Hallenbetrieb mitgeführt werden. Sie werden am Eintritt gegen einen Beleg vom Waffencheck-Team abgenommen und bis zum Verlassen der Con sicher verwahrt.

  • Massive Klingenersatz-Materialien: Schwerter, Äxte oder Großwaffen aus massivem Holz, Metall, Hartplastik, Fiberglas oder Acryl.
  • Massive Stäbe & Rohre: Schlagwerkzeuge aus Metall, Metallrohren, dickwandigem Holz oder schwerem Kunststoff.
  • Gefährliche Projektile: Pfeile aller Art mit Metall- oder Hartholzspitzen sowie Armbrustbolzen.
  • Lange Peitschen & Reitgerten: Reitgerten über 1 Meter Länge sowie Handpeitschen, deren Riemen 1,5 Meter überschreiten.

Ausnahme für Bühnenprogramme: Werden diese Gegenstände nachweislich für einen offiziellen Programmpunkt (z. B. Cosplay-Wettbewerb oder Showact) auf der Bühne benötigt, werden sie nach vorheriger Absprache kurz vor dem Auftritt im Backstage-Bereich ausgehändigt und direkt danach wieder beim Waffencheck hinterlegt.

3. Erlaubte Requisiten (Freigabe für die Con)

Diese Gegenstände sind nach erfolgreicher Prüfung und Anbringung der offiziellen Waffencheck-Markierung (Bändchen/Kabelbinder) für die gesamte Convention freigegeben.

  • LARP- und Schaumstoffwaffen: Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Thermoplasten (Worbla, Kobracast), Latex oder Weichplastik.
  • Leichte Kombinationswaffen: Requisiten aus einer leichten Kombination aus Holz, Pappe und Kunststoff (wobei der Holzanteil dünnwandig/leicht sein muss und keinesfalls als massive Schlagwaffe dienen kann).
  • Bögen ohne Funktion: Bögen mit entspannter oder elastischer Sehne, sofern absolut keine scharfkantigen oder gefährlichen Pfeile mitgeführt werden (Polsterpfeile nach Prüfung gestattet).
  • Spielzeugpistolen & Nerf-Guns: Bunte Spielzeug-Wasserpistolen oder Nerf-Guns, sofern sie als Spielzeug eindeutig erkennbar, ungeladen und vollständig entleert sind.

4. Nicht-Waffen mit Verletzungspotenzial (Sicherheitsrisiko)

Gegenstände, die rechtlich keine Waffe darstellen, aber im dichten Con-Gedränge ein Verletzungs- oder Sachbeschädigungsrisiko bilden.

  • Fortbewegungsmittel & Sportgeräte: Skateboards, Inline-Skates, E-Scooter, Rollschuhe oder Stunt-Scooter dürfen in der Halle nicht genutzt werden und müssen am Einlass abgegeben werden.
  • Spitze Ketten & Stacheln: Nieten und Stacheln an Kleidung/Rüstung müssen stumpf sein und dürfen eine Länge von 5 cm nicht überschreiten. Halsbänder und Gürtel dürfen keine schweren Eisenketten tragen.
  • Regenschirme & Alltagsgegenstände: Sind als Gebrauchsgegenstände erlaubt, dürfen jedoch keinesfalls als Schlagwerkzeuge zweckentfremdet werden.

Part 3: Rechtliche Grundlagen unserer Cosplay- und Waffenregeln

Zur transparenten Aufklärung basieren unsere Cosplay- und Waffenregeln auf den geltenden Schutzvorschriften des deutschen Rechts. Du kannst den genauen Gesetzestext beim Bundesministerium der Justiz im Waffengesetz (WaffG) nachlesen.

§ 1 WaffG – Gegenstand und Zweck des Gesetzes
(2) Waffen sind Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen…

§ 42 WaffG – Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

§ 42a WaffG – Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten, Anscheinswaffen (z. B. Schusswaffenattrappen, die ihrer äußeren Form nach den Anscheinswaffen echter Schusswaffen entsprechen) in der Öffentlichkeit zu führen.

Wir danken euch für eure Einsicht und eure Mithilfe! Bei Unsicherheiten oder Fragen zu einer speziellen Requisite könnt ihr unserem Sicherheitsteam jederzeit vorab ein Foto sowie Angaben zum Material an waffencheck@fuyuzakura.de senden.