Cosplay und Waffenregeln der Fuyuzakura Con
Ein aufwendiges Kostüm kommt selten ohne die passenden Accessoires oder Requisiten aus. Um Unfällen vorzubeugen und Verletzungen zu verhindern, sieht das deutsche Waffengesetz (WaffG) strenge Richtlinien vor. Damit unsere Veranstaltung für alle sicher bleibt, findest du auf dieser Seite unsere offiziellen Cosplay und Waffenregeln.
Aus Sicherheitsgründen führen wir bei jedem Einlass in die Willy-Brandt-Halle einen verpflichtenden Waffencheck durch.

Part 1: Allgemeine Cosplay und Waffenregeln
Beim Tragen deines Kostüms auf dem Veranstaltungsgelände bitten wir dich, folgende Punkte strikt zu beachten:
- Sittenkodex: Intimbereiche müssen stets ausreichend von Kleidung oder blickdichtem Stoff bedeckt sein. Obszöne Gesten, diskriminierende Aufschriften oder anstößige Handlungen sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Bei Verstößen droht der sofortige Ausschluss.
- Keine Showkämpfe: Das Ziehen von Waffenattrappen und jegliche Art von Showkämpfen oder dynamischen Posen in den Publikumsbereichen und Gängen sind aus Sicherheitsgründen untersagt.
- Sicherheit außerhalb der Location: Wir können keine Verantwortung für kostümierte Besucher außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsgeländes übernehmen. Wir empfehlen dringend, in Alltagskleidung anzureisen, sich erst vor Ort umzuziehen und die Con auch in Alltagskleidung wieder zu verlassen.
- Verbot verfassungsfeindlicher Symbole: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung des Manji-Symbols (Swastika / Hakenkreuz) sowie jeglicher Abwandlungen davon auf Cosplays, Requisiten und Fanarts auf dem gesamten Gelände strikt verboten ist – unabhängig vom popkulturellen Kontext.
Part 2: Waffencheck gemäß unserer Cosplay und Waffenregeln
Unser Sicherheitsteam unterscheidet am Einlass strikt zwischen vier Kategorien. Im Zweifel hat das Hallenpersonal und die Orga das letzte Wort. Weitere Details zum generellen Ablauf findest du auch in unserem FAQ-Bereich.
1. Verbotene Waffen (Strikter Hallen-Ausschluss)
Diese Gegenstände dürfen unter keinen Umständen auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. Der Besitz eines gültigen Waffenscheins spielt hierbei keine Rolle.
- Echte Schusswaffen: Scharfe Waffen, Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffen sowie funktionsfähige SoftAir-Pistolen.
- Munition & Sprengstoff: Echte Munition, Pyrotechnik, Böller und Explosivkörper.
- Hieb- und Stichwaffen: Schwerter, Katanas, Macheten oder Messer mit Metallklinge oder Metallspitzen.
- Klassische Kriegswaffen: Wurfsterne, Schlagringe, Stahlruten, Totschläger sowie Würgewaffen.
2. Beanstandete Waffen (Abgabe am Waffencheck)
Diese Gegenstände dürfen nicht im normalen Hallenbetrieb getragen werden. Sie werden am Eintritt gegen einen Beleg vom Team abgenommen und sicher gelagert.
- Klingenersatz aus harten Materialien: Schwerter oder Großwaffen aus massivem Holz, Hartplastik, Fiberglas oder Acryl.
- Massive Stäbe & Rohre: Schlagwerkzeuge aus Metall, Holz oder dickwändigem Kunststoff.
- Projektile: Pfeile aller Art und Bolzen.
- Lange Peitschen: Reitgerten über 1 Meter Länge sowie Handpeitschen, deren Riemen 1,5 Meter überschreitet.
Ausnahme: Werden diese Gegenstände nachweislich für einen Programmpunkt (z. B. Cosplay-Wettbewerb) auf der Bühne benötigt, werden sie kurz vor dem Auftritt Backstage ausgehändigt.
3. Erlaubte Waffen (Freigabe für die Con)
Diese Gegenstände sind nach erfolgreicher Prüfung und Markierung am Waffencheck für die gesamte Convention freigegeben.
- LARP- und Schaumstoffwaffen: Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Thermoplasten (Worbla) oder Weichplastik.
- Leichte Kombinationswaffen: Requisiten aus einer leichten Kombination aus Holz und Plastik (Holzanteil darf nicht überwiegen).
- Fernkampfwaffen ohne Funktion: Bögen und Köcher, solange absolut keine Pfeile mitgeführt werden.
- Wasserpistolen: Spielzeug-Wasserpistolen oder Nerf-Guns, sofern sie vollständig entleert sind.
4. Nicht-Waffen (Sicherheitsrisiko)
Gegenstände, die rechtlich keine Waffe sind, aber im dichten Con-Gedränge eine Verletzungsgefahr darstellen.
- Sportgeräte: Skateboards oder Inline-Skates können einbehalten werden.
- Ketten & Stacheln: Nieten und Stacheln müssen stumpf sein und dürfen 5 cm nicht überschreiten. Halsbänder dürfen keine schweren Eisenketten tragen.
- Regenschirme & Alltagsgegenstände: Sind erlaubt, dürfen jedoch nicht als Schlagwerkzeuge zweckentfremdet werden.
Part 3: Rechtliche Grundlagen für Cosplay und Waffenregeln
Zur transparenten Aufklärung basieren unsere Cosplay und Waffenregeln direkt auf dem geltenden Recht. Du kannst den genauen Wortlaut auch beim Bundesministerium der Justiz im Waffengesetz (WaffG) nachlesen.
§ 1 WaffG – Gegenstand und Zweck des Gesetzes
(2) Waffen sind Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen…
§ 42 WaffG – Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
Wir danken euch für euer Verständnis! Bei Fragen zu einer speziellen Requisite könnt ihr uns jederzeit ein Foto an waffencheck@fuyuzakura.de senden.